Wie verhalte ich mich bei einer Festnahme ?

Sei kooperativ und nenne deine Personalien. Leiste keinen Widerstand, sondern weise höflich darauf hin, dass Du von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. Falls Deine Wohnung durchsucht wird, verlange umgehend nach dem Durchsuchungsbeschluss, ansonsten widerspreche jeglichen Maßnahmen und fordere Dein Recht ein und kontaktiere deine Anwältin umgehend unter der

Notfallnummer 0176 21689747.

Ganz wichtig: Ohne anwaltlichen Beistand findet keine Einlassung statt, egal was kommt. Jegliche Versprechungen auf Seiten der Ermittlungsbehörden müssen unbedingt mit der Anwältin besprochen werden. Oberste Priorität ist, ohne eine Akteneinsicht werden generell keine Angaben gemacht.

Im Strafrecht gilt keine Beweispflicht. Der Staat muss dich einem Vergehen oder Verbrechen überführen. Du hast keine Mitwirkungspflicht, es gilt die Unschuldsvermutung. Du machst von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktierst uns sofort!

Wir verteidigen bereits im Ermittlungsverfahren, nehmen an Durchsuchungen teil, besichtigen den Tatort, damit wir die effektivste Verteidigung für Dich leisten können.

Sei schlau, schweig zu den Vorwürfen und ruf uns umgehend an!