Erleichterter Einsatz von Balkonsolargeräten geplant

Mieterinnen und Mieter sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihrem Vermieter auf Erlaubnis zur Installation von Steckersolargeräten haben. „Die Erfahrungen aus der Beratungs- und Rechtssprechungspraxis im Mietrecht zeigen, dass ein dringender Bedarf an einem solchen Anspruch besteht“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten.

Das Gesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mietern einen Anspruch auf Erlaubnis von ihren Vermietern zur Installation von Steckersolargeräten erhalten sollen, um Strom selbst erzeugen zu können.

Nach noch geltender derzeitiger Gesetzeslage sind Mieter und Mieterinnen verpflichtet, die Solaranlage nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzubauen. Der Deutsche Mieterbund fordert daher eine Einschränkung der generellen Rückbauverpflichtung dahingehend, dass Mieterinnen und Mieter nur dann zum Rückbau der Steckersolaranlage verpflichtet sind, wenn Vermietende hieran ein berechtigtes Interesse haben. Die Solaranlage erhöht den Wert der Wohnung und kann vom Vermieter oder dem Nachmieter weiter genutzt werden. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Mieterbund eine entsprechende Entschädigungsregelung.

Es bleibt also abzuwarten, wie die Forderung der Mieterbundes in die durch die Bundesregierung geplante Gesetzesänderungen Berücksichtigung findet. Wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden und berichten über die Änderungen.