Opfervertretung

30.09.2024

 

Vertretung von Opfern einer Gewalttat

 

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, um mich am Besten zu schützen?

Habe ich die gleichen Rechte als Opfer wie ein Angeklagter?

Ich habe doch eh keine Chance, weil Aussage gegen Aussage steht!

Fragen über Fragen, die ein Opfer eines Gewaltverbrechens quälen. Hilflosigkeit, Ohnmacht, Überforderung. Doch als Opfer einer Straftat hast du die gleichen Rechte, wie ein Beschuldigter, bediene dich einer Rechtsanwältin, die deine Interessen im Verfahren vertritt und Dir durch jede schwierigen Phase im Ermittlungsverfahren und im Hauptsacheverfahren bei Seite steht.

 

Wichtig zu wissen:

 Du hast von Anfang an das Recht auf eine eigene Interessenvertreterin im Form eines Rechtsbeistandes!

Wenn die Voraussetzungen für eine Nebenklage vorliegen, hast Du als Opfer die gleichen Rechte wie der Beschuldigte. Du kannst durch deine Anwältin Beweisanträge stellen, hast ein Anwesendheitsrecht im Verfahren, Du bist nie allein! Wichtig zu wissen, deine Anwältin hat zusammen mit dir ein Anwesendheitsrecht, du musst nicht allein zur Vernehmung.

Bereits im Ermittlungsverfahren wirst du als Opfer vernommen und bist der wichtigste Beweis! Dich belastet die Situation so sehr, deine Interessenvertreterin kann erreichen, dass eine Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter und/oder per Video stattfindet- So kann verhindert werden, dass du mit mehreren Vernehmungen belastet wirst.

Gleich am Anfang hast du die Möglichkeit durch deine Anwältin ein Gewaltschutzantrag beim örtlichen Familiengericht zu stellen, hiermit erreichst Du durch die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung, dass sich der Beschuldigte dir nicht nähern darf und dich nicht kontaktieren darf.

Im Form eines Adhäsionsantrages kann ein Schmerzensgeld für dich im Strafverfahren geltend gemacht werden. Weitere Opferentschädigungsansprüche können durch deine Anwältin geprüft werden.

 

Bist Du Opfer einer Straftat geworden und willst nicht mehr allein kämpfen?

Dann melde Dich!

bei Lisa Vogeler

Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht

Vogeler@sv-rae.de

Tel. 05651 74360